Coronabestimmungen im Überblick

Aufenthalte in Ferienhäuser sind auch in Rheinland-Pfalz mit größeren Gruppen über zehn Personen wieder möglich. Wir halten Euch hier über den aktuellen Stand der Gesetzeslage auf dem Laufenden. 

In der aktuellen -> Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist entfallen, dass nun auch mehr als zehn Personen ein Ferienhaus beziehen können. Für unser Ferienhaus bedeutet das konkret, dass Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen oder einer Zusammenkunft der Angehörigen zweier Hausstände bewohnt werden dürfen. Die -> Seite des Landes Rheinland-Pfalz bietet einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage. 
 
Wichtig im Zusammenhang mit Corona sind 
Gesetzliche Auflagen für Ferienhausbetreiber 
 
Das Land hat -> „Hygiene-und Schutzmaßnahmen für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe“ herausgegeben, an die wir uns selbstverständlich halten. Hierzu zählt, dass wir unsere Gäste mit Mundschutz und Abstandsregeln begrüßen und dass wir die Namen, Anschriften und Telefonnummer aller Gäste einen Monat lang aufbewahren müssen. Die entsprechenden Daten werden bei erfolgreicher Buchung gespeichert. 
 
Hygiene-Maßnahmen für Gäste 
 
Gäste dürfen nur anreisen und die Villa Spatzenlust betreten, wenn sie frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind. Es ist von den Gästen im Haus für eine gute Belüftung zu sorgen – insbesondere in Schlafzimmern, wenn dort mehrere Gäste – möglichst bei offenem Fenster – schlafen, sowie im Badezimmer. Hier sollten Gäste nach dem Duschen zunächst zehn Minuten Stoßlüften, ehe der nächste Gast das Bad betritt. Es wird zudem empfohlen, nach dem benutzen der Waschmaschine, sowie vor dem Spülen den Toilettendeckel zu schließen. Abstands- und Verhaltensregeln sind zu beachten. Gäste mit Krankheitssymptomen müssen bei uns gemeldet werden und gegebenenfalls ein Arzt aufgesucht werden! 
 

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